ab 15
Früher als der Standard
Gesetzlich gibt es das Hautkrebs-Screening ab 35. Die HEK bietet die Vorsorge über besondere Versorgungsverträge schon vom 15. bis zum 35. Lebensjahr.
Früherkennung
Die HEK nennt bundesweite Versorgungsverträge, die Hautkrebsvorsorge bereits vom 15. bis zum 35. Lebensjahr berücksichtigen. Was das in der Praxis heißt, steht hier.
Was die Leistung besonders macht
ab 15
Gesetzlich gibt es das Hautkrebs-Screening ab 35. Die HEK bietet die Vorsorge über besondere Versorgungsverträge schon vom 15. bis zum 35. Lebensjahr.
alle 2 Jahre
Versicherte erhalten im Rahmen dieser Leistung alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorge-Untersuchung; ab 35 gilt wie überall der gesetzliche Anspruch.
Praxis
Für die Inanspruchnahme unter 35 Jahren sind teilnehmende Praxen und die Teilnahme am Versorgungsvertrag relevant.
Keine nachträgliche Schönrechnung
Die Leistung klingt stark, aber sie ist nicht automatisch überall gleich nutzbar. Entscheidend ist, ob eine passende teilnehmende Praxis erreichbar ist und ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Krebsvorsorgeuntersuchungen zählen als Baustein im Bonus Vorsorge plus; ob die Hautkrebsvorsorge dafür bestätigt wird, klären Sie in der Praxis.
Stand der Einordnung: November 2026. Vor einem Wechsel prüfen Sie die jeweils verlinkte Originalquelle; dort gelten die aktuellen Bedingungen. Alle Quellen gesammelt: Quellenverzeichnis.
Fragen und Antworten
Nein, nur in Praxen, die am Versorgungsvertrag teilnehmen. Ab 35 gilt die gesetzliche Vorsorge in jeder vertragsärztlichen Praxis mit Abrechnungsberechtigung, ohne Teilnahmeerklärung.
Die Auflichtmikroskopie ist ein optionaler Bestandteil. In Hessen und Rheinland-Pfalz wird sie bis zum 35. Lebensjahr nicht angeboten.
Nächster Schritt
Wenn Früherkennung für Sie wichtig ist, gehört diese Leistung auf die Vergleichsliste.
Offizieller Partnerlink der HEK. Sie landen auf secure.hek.de; dort gilt die Datenschutzerklärung der HEK.