Wie lange bin ich an meine bisherige Krankenkasse gebunden?
Die Bindungsfrist beträgt zwölf Monate ab Beginn der Mitgliedschaft (§ 175 Abs. 4 SGB V). Danach können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln; bei einem erhöhten Zusatzbeitrag gilt das Sonderkündigungsrecht unabhängig von der Bindungsfrist.
Kann meine Krankenkasse den Wechsel ablehnen?
Die HEK ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse und nimmt wahlberechtigte Personen auf. § 175 SGB V stellt klar, dass die Ausübung des Wahlrechts nicht durch falsche oder unvollständige Beratung verhindert oder erschwert werden darf.
Was ist, wenn ich einen Wahltarif habe?
Wahltarife wie Selbstbehalttarife binden bis zu drei Jahre an die Kasse (§ 53 Abs. 8 SGB V). Prüfen Sie vor dem Antrag, ob so eine Bindung bei Ihrer bisherigen Kasse läuft.