60 %
Festzuschuss
Die HEK beteiligt sich bei medizinisch notwendigem Zahnersatz mit einem befundbezogenen Festzuschuss: 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.
Zahnleistung
Beim Zahnersatz ist die wichtigste Frage nicht nur „Welche Kasse?“, sondern auch: Haben Sie Ihre Vorsorge sauber dokumentiert, und liegt die Genehmigung vor?
Die wichtigsten Punkte
60 %
Die HEK beteiligt sich bei medizinisch notwendigem Zahnersatz mit einem befundbezogenen Festzuschuss: 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.
70 / 75 %
Bei lückenlosem Bonusheft steigt der Zuschuss: nach fünf Jahren auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.
Vorher
Die Behandlung beginnt erst nach der Genehmigung. Den Heil- und Kostenplan übermittelt die Zahnarztpraxis digital an die HEK.
Ehrlich gesagt
Wenn Sie Leistungen wählen, die über die Regelversorgung hinausgehen, tragen Sie diese Mehrkosten selbst. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Verblendungen, Keramiklösungen oder eine andersartige Versorgung wie Implantate. Der Festzuschuss bleibt dabei gleich hoch; er richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Lösung.
Härtefallregelungen können wichtig sein: Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Die Grenzen sind einkommensabhängig und müssen vor der Behandlung geprüft werden.
Stand der Einordnung: November 2026. Die genauen Grenzen und Verfahren prüfen Sie vor Behandlungsbeginn direkt bei HEK und Zahnarztpraxis. Alle Quellen gesammelt: Quellenverzeichnis.
Fragen und Antworten
Den befundbezogenen Festzuschuss: 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, 70 Prozent nach fünf lückenlosen Bonusheft-Jahren, 75 Prozent nach zehn Jahren. Im Härtefall bis zu 100 Prozent der Regelversorgung.
Nein. Die Zahnarztpraxis übermittelt den Zahnersatzantrag digital an die HEK. Mit der Behandlung darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung vorliegt.
Nächster Schritt
Wenn Zahnleistungen für Sie relevant sind, vergleichen Sie nicht nur Beitragssätze, sondern auch Ablauf und Zusatzleistungen.
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